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An alle Briefwählerinnen und -wähler in der Gemeinde Runding!

Sie können die Briefwahlunterlagen mittels des auf Ihrer persönlichen Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code beantragen. Sie können auch den auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung abgedruckten Antrag ausfüllen und diesen bei der Gemeindeverwaltung abgeben (Einwurf in den Postkasten oder Abgabe im Bürgerbüro).


Bitte beachten Sie, dass wir die Briefwahlunterlagen erst versenden können, sobald uns die Stimmzettel von der Wahlkreisleitung übergeben wurden. Der Versand wird daher voraussichlich erst ab 10.02.2025 erfolgen.


Auch heuer plant die Gemeinde Runding wieder einen Faschingsumzug, welcher am Faschingsdienstag, den 04.03.2025 um 14 Uhr in Runding stattfindet - und hofft auf zahlreiche Teilnahme. 

Interessierte Gruppen können sich im Rathaus telefonisch (09971-8562-0) oder per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) anmelden.

Rundinger Faschingsumzug 2024 (Foto: Gemeinde Runding)


Am Rundinger Dorfplatz, Nähe Edeka, wurde am Donnerstag (23.01.25) eine grau-blaue (Kunstfaser-)Mütze der Marke Barts gefunden. Der Besitzer kann die Mütze im Bürgerbüro zu den üblichen Öffnungszeiten abholen.


In Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – hat im Januar der Mikrozensus 2025 begonnen. Der Mikrozensus ist die größte jährlich stattfindende Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Die Erhebung wird von den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinschaftlich durchgeführt. Bereits seit 1957 wird etwa ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landes zu ihren Lebensbedingungen befragt. In Bayern sind das aktuell rund 130.000 Personen in etwa 60.000 Haushalten, die mittels eines mathematischen Zufallsverfahrens ausgewählt wurden. Auf Basis der erhobenen Daten werden wichtige politische Entscheidungen getroffen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen. Aus diesem Grund bittet das Bayerische Landesamt für Statistik die im Freistaat ausgewählten Haushalte um ihre Unterstützung.

Auch in unserer Gemeinde wurden Anschriften für den Mikrozensus 2025 ausgewählt. Die an diesen Anschriften wohnenden Haushalte erhalten im Laufe dieses Jahres eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme an der Erhebung. Die Teilnahme kann im Rahmen eines Telefoninterviews oder als Online-Befragung erfolgen.

Rechtsgrundlage für die Durchführung des Mikrozensus ist das Mikrozensusgesetz (MZG). Für den überwiegenden Teil der Fragen sind volljährige oder einen eigenen Haushalt führende minderjährige Personen zur Auskunft verpflichtet. Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung voll Rechnung getragen. Die für den Mikrozensus erhobenen Einzelangaben werden ohne Ausnahme geheim gehalten und nur für statistische Zwecke verwendet.

Die Gemeindeverwaltung ist in die Erhebung des Mikrozensus nicht involviert. Für die Erhebung werden ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte eingesetzt, die vom Landesamt für Statistik sorgfältig ausgewählt und geschult werden. Bitte unterstützen Sie diese Erhebungsbeauftragten bei ihrer Tätigkeit, falls diese darum nachsuchen sollten. Auch bitten wir Sie, den Auskunftspflichtigen bei entsprechenden Anfragen die Rechtmäßigkeit der Erhebung zu bestätigen.

Link:

Pressemitteilung (PDF)

https://statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2025/pm015/index.html


Erster Bürgermeister

Franz Kopp
Dorfplatz 9
93486 Runding

 

Tel.:  09971 / 8562 - 0
Fax:  09971 / 8562 - 20
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