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Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokuments während unserer Öffnungszeiten vornehmen

Hinweise zum Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten

  1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien und Wählergruppen

Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs.1 Bundesmeldegesetz Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift erteilen.

Die Übermittlung der Daten erfolgt nur im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene und nur in den sechs Monaten der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.

Die Geburtsdaten der Wahlberechtigen dürfen nicht mitgeteilt werden.

Der Empfänger der Daten darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

Sie haben die Möglichkeit der Übermittlung der Daten zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG).

In diesem Fall werden die Daten nicht übermittelt.

Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen.

Er gilt bis zu seinem Widerruf.

 

  1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläum an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk

Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz bei Verlangen von Mandatsträgern, Presse oder Rundfunk, Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern erteilen. Dabei werden der Familienname, Vorname, Doktorgrad, Anschrift und das Datum und Art des Jubiläums übermittelt.

Altersjubiläum sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläum sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

Sie haben die Möglichkeit der Übermittlung der Daten zu widersprechen (§ 50 Abs.5 BMG). Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, einzulegen. Da das Widerspruchsrecht bei Ehejubiläumsdaten nur gemeinsam ausgeübt werden kann, sind die Unterschriften beider Ehegatten erforderlich.

Er gilt bis zu seinem Widerruf.

 

  1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 3 Bundesmeldegesetz Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften erteilen.

Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressverzeichnisse in Buchform) verwendet werden.

Sie haben die Möglichkeit der Übermittlung der Daten zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG).

Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, einzulegen.

Er gilt bis zu seinem Widerruf.

 

  1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern Sie hierfür tauglich sind.

Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zu 31. März den Familienname, Vorname und gegenwärtige Anschrift zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden (§ 58c Abs. 1 Soldatengesetz), soweit die betroffene Person nicht widersprochen hat (§ 36 Abs. 2 BMG).

Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf.

 

  1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft

Haben Mitglieder einer öffentlich–rechtlichen Religionsgesellschaft Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, darf die Meldebehörde von diesen Familienangehörigen Daten zu Familiennamen, frühere Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft und derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- u. Nebenwohnung und letzte frühere Anschrift, übermitteln, außerdem Auskunftssperren gemäß § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52 Bundesmeldegesetz und das Sterbedatum (§ 42 Abs.2 BMG).

Nach § 42 Abs.3 BMG haben Sie die Möglichkeit, der Übermittlung dieser Daten zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts an die jeweilige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft.

Diese Zweckbindung wird dem Empfänger bei der Übermittlung mitgeteilt.

Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Er gilt bis auf Widerruf.  


Vom 07. bis 24 August 2025 erwartet euch auf der Burgruine in Runding, jeweils von Donnerstag bis Sonntag, ein schrilles bayerisches Konzertspektakel, welches sehr an ein skurriles Meisterwerk aus den 70ern erinnert. Die abgedrehte Story, die seit Jahrzehnten begeistert - neu aufgelegt in bayerischer Mundart. 
Dieser Mix aus Tradition und Moderne, professionellen Musikern und Sängern, urigen Texten, perfektem Bühnensound und völlig verrückten Charakteren verspricht Unterhaltung pur in einer atemberaubenden Kulisse!

Tickets: Link

Abbildung: Veranstalter / Roland Schmuderer


Am 6. Juli 1975 wurde die neue Rundinger Pfarrkirche St. Andreas nach dreijähriger Bauzeit geweiht. Zur Feier dieses Jubiläums wird es ein ganzes Jahr lang Veranstaltungen in Runding geben, beginnend mit dem 30. November 2024 (Gedenktag des Apostels Andreas) und endend mit dem Christkönigssonntag am 23. November 2025.

Besondere Gottesdienste, Vorträge, Konzerte (von "klassisch" bis "Rock", von den "Blues Briederchen" bis zu Monika Drasch, ...) und Auftritte werden das Jubeljahr über stattfinden, alle unter dem Motto "Gemeinsam Glauben leben". Dafür werden der traditionelle Rundinger Kirta und der Haidsteiner Kirta im Jahr 2025 ausnahmsweise die Termine tauschen, der Haidsteiner Kirta wird am 13. Juli gefeiert werden, der Rundinger Kirta zusammen mit dem Pfarrfest zur 50-jährigen Kirchenweihe am Wochenende 05./06. Juli 2025.

Fest-Programm "50 Jahre St. Andreas - 2024/2025" (PDF)

Logo: Fritz Meier / Pfarreiengemeinschaft Chamerau-Runding

 


Zusammenhalt in ländlichen Regionen? – Ein Forschungsprojekt zum Mitmachen

Wie ist es eigentlich um den sozialen Zusammenhalt in ländlichen Regionen Bayerns bestellt und welche Ideen haben die Bürgerinnen und Bürger, um ihn zu stärken? – Das untersucht die Technische Hochschule Nürnberg bis 2026 in einem großen Forschungsprojekt in ganz Bayern. Gefördert wird das Heimatprojekt vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat.

Worum geht es im Heimatprojekt Bayern? Sozialer Zusammenhalt: damit ist das konkrete soziale Miteinander vor Ort gemeint, das Gefühl von Zugehörigkeit und die Fragen des Gemeinwohls. Die Erscheinungsformen und Rahmenbedingungen sozialen Zusammenhalts in ländlichen Regionen werden mit drei Befragungen und vier Vertiefungsprojekten untersucht. Dabei kommen Menschen aus allen Regionen zu Wort, aus Dörfern und Kleinstädten, Alteingesessene und neu Zugezogene, Alt und Jung. Ausführlichere Informationen gibt es auf der Projektwebsite: www.heimatprojekt-bayern.de .

Wer kann mitmachen – und wie? Zur Teilnahme sind die Bürger aller Kommunen eingeladen, die gemäß dem Landesentwicklungsplan Bayern (LEP) zum ländlichen Raum gehören. Die Teilnahme an den drei Befragungen ist online über die Projektwebsite möglich. Für die Vertiefungsprojekte wird das Projektteam unterschiedliche Personen und Organisationen in ganz Bayern kontaktieren.

Wann geht es los? Die erste Befragung zu konkreten sozialen Beziehungen vor Ort ist letztes Jahr gelaufen und der Ergebnisbericht steht auf der Website bereits online. In der zweiten Befragung geht es um die Verbundenheit vor Ort. Die Teilnahme ist ab dem 14. September und bis zum 14. Oktober 2024 möglich.

Warum lohnt es sich mitzumachen? Mit dem Forschungsvorhaben werden für Bürger und Politik Erkenntnisse über die Verbundenheit in den ländlichen Regionen erarbeitet, systematisiert und vergleichend ausgewertet. So kann der soziale Zusammenhalt besser sichtbar gemacht und weiterentwickelt werden. Die Ergebnisse werden laufend auf der Projektwebsite zur Verfügung gestellt, so dass alle Interessierten sich selbst ein Bild machen können. Neben dem Ergebnisbericht aus der ersten Bürgerbefragung kann auch die Ergebnisbroschüre aus dem ersten Vertiefungsprojekt zum Thema Alltagsunterstützung für Senioren durch Nachbarschaftshilfen bereits online eingesehen werden.

Wer ist für das Projekt verantwortlich und wie kann man Kontakt aufnehmen? Projektleitung: Prof. Dr. Sabine Fromm, Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 


Seit Oktober 2023 wird den Rundinger Senioren ein Fahrdienst angeboten. Dieser erfreut sich bereits kurz nach Einführung wachsender Beliebtheit. Zielgruppe sind alle Senioren und Bürger, die ein massives Mobilitätsdefizit haben, weil sie kein Auto besitzen oder nicht (mehr) fahren können oder wollen. Ansprechpartner ist die Gemeindeverwaltung Runding unter Telefon 09971/8562-0 während der Öffnungszeiten.
Der Fahrdienst kann in Anspruch genommen werden von Montag bis Freitag aufgrund Arzt-/Facharztbesuch, Einkauf, Apotheken- oder Behördenbesuch. Es werden keine Fahrten an Feiertagen oder an Wochenenden angeboten. Die Anmeldung bei der Gemeinde sollte bis einen Tag vor der Fahrt, spätestens bis 12 Uhr, erfolgen (bei Fahrten am Montag bitte bis Freitagmittag melden). Rollstuhlfahrten können derzeit nicht angeboten werden. 
Freiwillige, die Fahrdienste übernehmen möchten, sind willkommen und melden sich bitte bei der Gemeinde.


Erster Bürgermeister

Franz Kopp
Dorfplatz 9
93486 Runding

 

Tel.:  09971 / 8562 - 0
Fax:  09971 / 8562 - 20
poststelle@runding.de